top of page

Allgemeines Zivilrecht und Verbraucherschutzrecht

Gerne vertreten wir Sie in weiteren zivilrechtlichen Angelegenheiten.

Das allgemeine Zivilrecht bildet die Grundlage für verschiedene spezifische Rechtsgebiete im Privatrecht. Es umfasst grundlegende Regelungen, die für alle Rechtsgebiete gelten, wie z. B. die Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff. BGB), Willenserklärungen (§§ 116 ff. BGB), sowie den Vertragsschluss (§§ 145 ff. BGB).

Ausgehend davon erstreckt es sich auf konkrete Rechtsgebiete wie das Vertragsrecht, das die Bedingungen und Folgen von Vereinbarungen zwischen Parteien regelt, z. B. Kauf- (§§ 433 ff. BGB) oder Mietverträge (§§ 535 ff. BGB).

Auch das Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB), das Ansprüche bei Schäden durch unerlaubte Handlungen behandelt, und das Sachenrecht, das Eigentum und Besitz regelt (§§ 854 ff. BGB), sind davon abgeleitet.

Darunter fällt vor allem das Kaufrecht, das Werkvertragsrecht und das oben genannte Delikstrecht (vor allem Verkehrsrecht im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen).

Zum Verbraucherschutzrecht besuchen Sie gerne unsere dafür eingerichtete Übersicht.

​​

Es können Sie sowohl Herr Fell-Bosenbeck als auch Frau Schönbach-Krieger vertreten.

Sprechen Sie uns gerne an!

bottom of page